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Was sind Nutzungsrechte?

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Wenn Du ein Werk bei mir in Auftrag gibst, werden Nutzungsrechte eingeräumt (UrhG §31). Erst dann darfst du die Illustration auf die von dir gewünschte Weise nutzen. Das geschaffene Werk und die Urheberrechte daran verbleiben immer im Eigentum des Urhebers, also mir. 

 

Urheberrechte können in Deutschland nicht auf andere übertragen werden. 

Meine Rechnungssumme für Deinen Auftrag setzt sich aus den beiden Bereichen Werkvergütung und Nutzungsrechtvergütung zusammen. Du wirst die Illustration entweder bei dir an die Wand hängen, oder sie reproduzieren und damit z.B. Produkte bedrucken und verkaufen.

 

Da die Illustration reproduzierbar ist, hat der Gesetzgeber hier einen Schutz für die Urheber eingeräumt, da du den Urheber nicht mehrfach bezahlen musst. Du kannst die Illustration reproduzieren und nutzen. Der Urheber wurde nur einmal tätig. 

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Einräumungsmöglichkeiten

Dadurch, dass vor Arbeitsbeginn genau festgelegt wird, was du mit der Illustration machen kannst, herrscht für beide Seiten Klarheit. Die Nutzungsrechte lassen sich ganz individuell an deine Wünsche anpassen.

 

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einfachen und exklusiven Nutzungsrechten. Werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt, darf der Urheber die Illustration auch selber nutzen, weiteren Kunden daran Nutzungsrechte einräumen z.B.. Möchtest du das nicht, benötigst du exklusive Nutzungsrechte. Dann darfst du alleine die Illustration auf die vereinbarte Weise verwenden. Weiter wird über die zeitliche und räumliche Nutzung gesprochen, sowie über den Umfang der Nutzung. All diese Parameter ergeben am Ende den für dich passenden Nutzungsumfang und sind ganz individuell auf das jeweilige Projekt abgestimmt. Du musst nur die Rechte bezahlen, die du auch wirklich brauchst.

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Behalte dabei im Hinterkopf, dass es für dich teurer wird, je mehr die Nutzung umfassen soll. Das sollte selbstverständlich sein. Je geringer der Nutzungsumfang ist, desto niedriger bemisst sich auch der Preis. Du könntest also z.B. zu Beginn nur eine eingeschränkte Nutzung vereinbaren und zu einem späteren Zeitpunkt aufstocken, wenn nötig.

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Du hast noch Fragen?

Nicht immer versteht man sofort die ganze Thematik, das ist ganz normal. Oder du weißt nicht genau, was du eigentlich an Nutzungsrechten benötigst. Dann scheue dich nicht, mich anzusprechen, gerne besprechen wir alles in Ruhe. Du erreichst mich telefonisch oder per Mail unter illustration@meike-teichmann.de

Unter diesem Link findest du den Gesetzestext des Urheberrechtsgesetzes zum Thema.

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